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Wir vertreten Sie in allen Belangen rund um das Verkehrsrecht. Die Kanzlei Reimann & Partner arbeitet effizient & schnell für Mandaten, was insbesondere in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten von entscheidendem Vorteil sein kann.
Anwalt Verkehrsrecht Potsdam | Wir sind für Sie da!
Wir, die Kanzlei Reimann & Partner, sind eine im Herzen Potsdams gelegene Anwaltskanzlei, die sich unter anderem auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat.
Wir vertreten Sie in allen Belangen rund um das Verkehrsrecht und stehen Ihnen effizient, schnell und empathisch zur Seite, was insbesondere in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten von entscheidendem Vorteil sein kann.
Wir übernehmen für Sie die Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen, unterstützen Sie vorbereitend und begleiten Sie im Falle einer Eskalation. Schnell, unkompliziert und vor Ort in Potsdam.
Wir lösen Ihr Anliegen möglichst außergerichtlich. Außerdem übernehmen wir die gesamte Kommunikation.
Im Klagefall setzen wir Ihre Ansprüche bundesweit, gerichtlich durch.
Es gibt Änderungen oder Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte! Das Verkehrsrecht ist komplex, so dass die rechtliche Beratung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch einen Anwalt oft unumgänglich sind.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine telefonische Beratung oder persönlich in unserer Kanzlei in Potsdam, damit wir Ihre Fragen klären können.
Jeder von uns kennt es – kurz unaufmerksam gewesen, zu schnell gefahren, falsch geparkt, zu wenig Abstand gehalten oder das Rotlicht der Ampel übersehen.
All diejenigen, die täglich am Straßenverkehr teilnehmen, wissen, dass sich nicht alles Risiken vermeiden lassen. Schnell kommt es zu einem Unfall oder einem anderen negativen Ereignis.
Egal ob Verkehrsunfall oder Bußgeldbescheid – Wir helfen Ihnen bei allen Belangen rund um das Verkehrsrecht. Wir beraten Sie im gesamten Verkehrsrecht inklusive Schadensersatz- und Vertragsstreitigkeiten, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht.
Einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle oder sogar schon den Bußgeldbescheid im Briefkasten zu haben ist mit Stress verbunden. Nicht nur, dass der Griff in den Geldbeutel droht, unter Umständen geht es auch um Punkte im Fahrerlaubnisregister (FAER). Geben Sie den Verstoß nicht vorschnell zu.
Wir beantragen Akteneinsicht für Sie und prüfen den Bußgeldbescheid. Häufig sind Bußgeldbescheide unrichtig. Die Frist von 2 Wochen für einen Einspruch ist sehr knapp bemessen. Wir prüfen Ihren Bußgeldbescheid und kümmern uns um den gesamten weiteren Prozess. Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen eine erfolgsversprechende Verteidigung.
Auch in allen anderen Fällen des Verkehrsrechts helfen wir Ihnen gerne. Gerade wenn die Androhung eines Fahrverbotes im Raume steht, kann dies zu ernsthaften Problemen führen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. ein Fahrverbot gefährden den Arbeitsplatz. Bei nachweislicher Begehung sogenannter Katalogstraftaten wie Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht mit bedeutendem Fremdschaden gilt der Täter kraft Gesetzes als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Doch auch bei Nichtbeachtung von Verkehrsregeln kann mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden.
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an – wir setzen uns dafür an, dass Sie Ihren Führerschein behalten können.
Sind Sie zu schnell gefahren? Auch hier lohnt es sich den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen. Wir prüfen, ob die Messung richtig war und der Verstoß überhaupt gerichtsverwertbar nachzuweisen ist.
Sie sind – vielleicht sogar unverschuldet – in einen Verkehrsunfall verwickelt? – Auch bei Verkehrsunfällen stehen wir Ihnen zur Seite. Meist steht auf der Gegenseite ein großes Versicherungsunternehmen, das bei der Schadenregulierung versucht, Geld zu sparen – auf Ihre Kosten. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, merkantiler Minderwert, Sachverständigengutachten und Nutzungsausfall – Wir setzen Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung durch. Wir wehren unberechtigte Schuldzuweisungen und Kürzungen ab und sorgen für einen höchstmöglichen Schadensersatz. Ist der Unfallgegner allein verantwortlich, dürfen Sie sofort einen Anwalt einschalten. Die anfallenden Kosten des Anwalts gehören nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Schaden dazu.
Wir geben Ihnen in allen Bereichen des Verkehrsrechts Auskunft, übernehmen die Mandantschaft und vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir helfen Ihnen beim Schriftverkehr mit Versicherungen, wenn Sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung werden häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen.
Rufen Sie uns an – Kanzlei Reimann – Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Potsdam!